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OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1994 - 5 A 10021/94 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 1994 - 5 A 10021/94 (https://dejure.org/1994,13903)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit einer Wahl zum Bezirkspersonalrat; Voraussetzungen für ein Wahlanfechtungsverfahren; Rechtswidrigkeit der vom Wahlvorstand beschlossenen Verteilung der Personalratssitze auf die Gruppen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 18.10.1993 - 5 K 3430/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1994 - 5 A 10021/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81
Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1994 - 5 A 10021/94
Hieraus folgt, daß eine Klageschrift, die die in § 82 Abs. 1 VwGO genannten zwingenden Voraussetzungen nicht vollständig enthält, auch nach Ablauf der Klagefrist mit der Folge ergänzt oder berichtigt werden kann, daß die Klage wegen des ursprünglichen Formmangels nicht mehr als unzulässig abgewiesen werden darf (vgl. BVerwG vom 05. Mai 1982, DVBl 82, 1000).